Großhandel (auf englisch auch wholesale genannt) im funktionellen Sinne liegt vor, wenn Marktteilnehmer Güter und Handelswaren, welche sie im Normalfall nicht selbst bearbeiten oder verarbeiten (Handelswaren), vom Hersteller oder anderen Lieferanten beschaffen und an Wiederverkäufer, Weiterverarbeiter, gewerbliche Verwender oder an sonstige Institutionen (z.B. Vereine), soweit es sich nicht um private Abnehmer handelt, absetzen. Großhandel im institutionellen Sinne, auch als Großhandelsunternehmung, Großhandelsbetrieb oder Großhandlung bezeichnet, umfasst jene Institutionen, deren wirtschaftliche Tätigkeit ausschließlich dem Großhandel zuzurechnen ist. In der amtlichen Statistik wird eine Unternehmung oder ein Betrieb dann dem Großhandel zugeordnet, wenn aus der Großhandelstätigkeit eine größere Bedeutung resultiert als aus einer zweiten oder mehreren sonstigen Tätigkeiten.
Der Großhandel versteht sich als Bindeglied zwischen den Vertriebsstufen zum Einzelhandel. Die Abnehmer des Großhandels sind Einzelhandelsfirmen, Gastgewerbe, nachgelagerte, regionale Großhändler oder weiterverarbeitende gewerbliche und industrielle Betriebe. Der Großhandel hat eine Verteilungsfunktion und ist deshalb ein Distributor
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